Kfz-Zulassung - Verlust / Diebstahl der Kennzeichenschilder
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
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beschreibung
Kennzeichen, die gestohlen oder verloren wurden, werden programmmäßig gesperrt und erst nach zehn Jahren wieder zur Nutzung freigegeben. Eine Umkennzeichnung ist daher zwingend erforderlich.
Bei Verlust beider Kennzeichen oder bei Verlust des Motoarradkennzeichens ist eine Versicherung an Eides statt vom Halter persönlich abzugeben. Bei Verlust von nur einem Kennzeichen ist das noch vorhandene Kennzeichen abzugeben.
rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Personalausweis,
- aktueller Bericht der Hauptuntersuchung,
- gegebenenfalls Diebstahlanzeige,
- gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung durch Dritte (nur bei Diebstahl).
Verfügbare Formulare


