Kfz-Zulassung - Rotes Oldtimerkennzeichen (07er Kennzeichen)
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
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beschreibung
- das Kennzeichen gilt nur für die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, einschließlich An- und Abfahrten sowie Probe-, Prüfungs-, und Überführungsfahrten zum Zweck der Reparatur und Wartung (das heißt: keine täglichen Fahrten oder gewerbliche Nutzung,
- Aufzeichnungspflicht aller Fahrten (Fahrtenbuch).
rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Nachweis zur Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rotes Dauerkennzeichen
- polizeiliches Führungszeugnis
- Personalausweis, alternativ Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Firmen:
- Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung,
- Juristische Personen die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und Ausweisdokument der/des Vertretungsberechtigten,
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister.
- EC-Karte,
- in Vertretung für den Halter:
◦Vollmacht
◦Ausweis des Halters (wird auch in Kopie anerkannt)
◦Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch in Kopie anerkannt)
◦EC-Karte (wird auch in Kopie anerkannt)
gebühren
140,60 Euro
