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Hygiene in Einrichtungen

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Hamm, Kirchen,
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2734
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  susanne.buchen@kreis-ak.de
Raum:  9

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
zuständig für VG Altenkirchen-Flammersfeld, Hausinstallationen, Badegewässer
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2739
Fax:  02681-81 2700
E-Mail:  henry.likeit@kreis-ak.de
Raum:  10

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2728
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  katrin.nagelsdiek@kreis-ak.de
Raum:  009

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2731
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  thomas.heinz@kreis-ak.de
Raum:  008

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Beschreibung

Das Gesundheitsamt ist nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Rheinland-Pfalz zuständig für die Hygieneaufsicht, das heißt Beratung und Hygieneüberwachung, in folgenden Einrichtungen:
  • Krankenhäuser, Arztpraxen und Praxen nichtärztlicher Heilberufe, auch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Rettungsdienst und Krankentransporte,
  • Alten- und Pflegeheime, auch Kurzzeit- und Tagespflege, Pflegedienste,
  • Kosmetik- und Friseursalons,
  • Fußpflege- und Massagepraxen,
  • Piercing- und Tattoo-Studios,
  • Schulen, Kindertagesstätten und andere Kinder- und Jugendgemeinschaftseinrichtunge,
  • Sportstätten, Ferienlager, Campingplätze, Zeltlagerplätze, Sportstudios,
  • Gemeinschaftsunterkünft,
  • Justizvollzugsanstalten.
Art und Umfang der Beratung und Überwachung richten sich nach dem jeweiligen Gefährdungspotential besonders durch Infektionen. Die Überwachung erfolgt daher entweder anlassbezogen, stichprobenartig oder in regelmäßigen Zeitabständen.

Nahezu alle Bereiche eines Krankenhauses werden zum Beispiel alle eineinhalb Jahre durch Begehungen überprüft, ob sie den Anforderungen an die Hygiene genügen.
Grundlage für diese Anforderungen sind Gesetze, Verordnungen, aber auch Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes oder dessen Folgeorganisationen.
Beispiel hierfür ist die RKI-Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen, welche die Anforderungen der Hygiene im Krankenhaus beinhaltet.
Weiterhin wird das Gesundheitsamt bei Neuplanungen, Umbaumaßnahmen, Erweiterungen und anderen, die Hygiene betreffenden Belangen um Stellungnahme gebeten. Dabei gilt es zu überprüfen, ob die Anforderungen an eine ausreichende Hygiene erfüllt sind.

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

Für Schulen, Kindertagesstätten und andere Kinder- und Jugendgemeinschaftseinrichtungen gelten gesonderte Pflichten. Diese sind im dem sechsten Abschnitt, §§ 33 – 36 Infektionsschutzgesetz aufgeführt.

Im Einzelnen sind dies:
  • Gesundheitliche Anforderungen für beschäftigte und betreute Personen (§ 34 IfSG)
  • Belehrungen für Personen in der Betreuung von Kinder und Jugendlichen (§ 35 IfSG)
  • Einhaltung der Infektionshygiene – Erstellung von Hygieneplänen (§ 36 IfSG)

Nähere Bestimmungen finden Sie als Download.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach Personal- und Zeitaufwand, zuzüglich Fahrtkosten und bei Bedarf anfallenden Laborkosten für die Analyse von Proben. Beratungen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz sind kostenfrei. Maßnahmen der Amtshilfe für öffentliche Stellen sind ebenfalls kostenfrei.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Belehrungsbogen für Schulen  | PDF-Dokument, 167 kB
Icon Formular Merkblatt Benachrichtigungspflicht  | PDF-Dokument, 31 kB
Icon Formular Meldeformular für Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen  | PDF-Dokument, 156 kB
Icon Formular Merkblatt für Eltern  | PDF-Dokument, 63 kB
Icon Formular Musterhygieneplan für Kindertagesstätten  | PDF-Dokument, 373 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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