FFH- und Vogelschutz
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Beschreibung
Neben konkreten Artenschutzbestimmungen liegt das wesentliche Ziel der Richtlinie in der Ausweisung und dauerhaften Sicherung eines europäischen, zusammenhängenden, ökologischen Netzes von besonderen Schutzgebieten. Dieses Schutzgebietssystem wird bezeichnet als "Natura 2000".
Die Auswahl der Schutzgebiete obliegt in der Bundesrepublik den Ländern und erfolgt nach rein naturschutzfachlichen Kriterien, die in der FFH-Richtlinie festgelegt sind. Die Länder melden die Gebiete an den Bund, der diese Meldungen wiederum an die EU weiterleitet. Die Anerkennung als FFH-Gebiet erfolgt dann durch die Europäische Union.
Die Festlegung von FFH-Gebieten durch die Europäische Union hat gegenüber den betroffenen Nutzern und Eigentümern - soweit es die bisherige Nutzung betrifft - keine unmittelbaren Auswirkungen. Bei Planungen, zum Beispiel. Bebauungsplänen in diesen Gebieten, aber beispielsweise auch bei Bauvorhaben kann es erforderlich werden, eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf den jeweiligen Schutzzweck des Gebietes durchzuführen. Dies gilt bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Gebiet nach naturschutzfachlichen Kriterien als FFH-Gebiet in Betracht kommt, das heißt auch für alle potentiellen FFH-Gebiete.
Das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" hat künftig bei Förderungen durch die Europäische Union eine besondere Bedeutung. Im EU-Finanzierungsinstrument LIFE werden zum Beispiel heute schon Förderungen nur im Bereich von Natura 2000- Flächen bewilligt.
FFH-Gebiete im Kreis Altenkirchen
Vogelschutzgebiete im Kreis Altenkirchen
Weitere Informationen:
SGD Nord
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz