Führerschein - Erteilung einer Fahrerlaubnis
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2300
E-Mail: marcel.hoerter@kreis-ak.de
Raum: 061
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Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2300
E-Mail: markus.hilpisch@kreis-ak.de
Raum: 058
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Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Fax: 02681-81 2300
E-Mail: maria-theresa.wolf@kreis-ak.de
Raum: 060
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Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Fax: 02681-81 2300
E-Mail: jessica.erlenbusch@kreis-ak.de
Raum: 060
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Beschreibung
Das Mindestalter zur Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt:
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L, T, S,
- 18 Jahre für die Klassen AZ, B, BE, C1, C1E
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1, D1E,
- 24 Jahre die Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg, D, DE
Rechtsgrundlagen
- §§ 7 - 18 und 21 - 25 Fahrerlaubnisverordnung
Notwendige Unterlagen
- gültige Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
- biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35x 45 Millimeter),
- für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, AM, AZ, B, BE, L oder T:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre!),
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule.
- für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und/oder D1E:
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe,
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten eines Augenarztes oder Betriebs-/Arbeitsmediziners,
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Absatz 4 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Terminvergabe
Zur Vermeidung von Wartezeiten können nach telefonischer Absprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine gebucht werden.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle Anträge auf Erteilung, Erweiterung, Umschreibung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich und persönlich gestellt werden müssen. Auch die Beantragung einer Fahrerkarte sowie eines Fahrerqualifikationsnachweises ist über die Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Diese leitet alle Anträge nach Prüfung der Personendaten an die Kreisverwaltung Altenkirchen weiter.
Eine Vorsprache bei der Kreisverwaltung kann jedoch in folgenden Fällen erforderlich sein:
- Verlustmeldung und Ersatzausfertigung eines gestohlenen/verlorenen Führerscheins,
Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (Klasse C/CE), Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Wolf (02681 - 81-2320) - Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (nach bestandener Prüfung)
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Erlenbusch (02681-81-2324) - Vorlage eines MPU-Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung
Zuständige Sachbearbeiter: Herr Hilpisch (02681-81-2325, Herr Hörter (02681-81-2322)