Einschulungsuntersuchung
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
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Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
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Beschreibung
In Rheinland-Pfalz sind alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 31. August im Einschulungsjahr 6 Jahre alt werden. Jüngere Kinder können auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden.
Die Schuleingangsuntersuchung beziehungsweise Einschulungsuntersuchung ist dabei ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens und eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung (§ 64 Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG; § 11 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen Rheinland-Pfalz (GSchORLP)).
Sie wird von Ärztinnen und Ärzten des kinder- und jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes durchgeführt. Die Einschulungsuntersuchung verbindet Aspekte der individuellen schulbezogenen Kindergesundheitsförderung mit solchen der Krankheitsfrüherkennung und umfasst folgende Bausteine:
- Anamneseerhebung anhand des Elternfragebogens
- Anonymisierte Gesundheitsdatenerfassung für die Landes- und Bundesgesundheitsberichterstattung
- Überprüfung des Impfstatus sowie Impfberatung nach Einsichtnahme des mitgebrachten Impfbuches nach den aktuellen Empfehlungen
- Berücksichtigung der bisherigen kindlichen Gesundheitsvorsorge nach Einsicht des Vorsorgeheftes (U1-U9)
- Sehtests (Sehschärfeprüfung mittels Sehtestgerät, Prüfung des räumlichen Sehvermögens, Prüfung des Farbsinns)
- Hörtest mittels Kopfhörer-Testgerät
- Fähigkeitsprüfungen: Fein- und Grobmotorik, visuelle Wahrnehmung, auditive Wahrnehmung, Kognition, Sprache, Aufmerksamkeit, Konzentration
- Körperliche Entwicklung: Körpergröße und -gewicht, Blutdruck, körperliche Untersuchung
Nach der Schulanmeldung erhalten die Eltern vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Untersuchung mit einer Terminvereinbarung, einem Elternfragebogen und einem Infoflyer. Auf Nachfrage ist der Fragebogen auch in anderen Sprachen erhältlich.
Notwendige Unterlagen
Zur Untersuchung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- das Vorsorgeheft/Kinderuntersuchungsheft der U-Untersuchungen (U1-U8 bzw. U9)
- der Impfausweis
- vorliegende Untersuchungsberichte oder ärztliche Befunde
- der ausgefüllte "Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung" (wird mit der Einladung versendet)
- Brille, Hörgeräte (falls vorhanden)
Weitere Informationen sind im Flyer "Informationen zur Schuleingangsuntersuchung" (s. Verfügbare Formulare) zu finden.
Schulärztliche Begutachtung bei sonderpädagogischem Förderbedarf
Wird bei einem Kind ein besonderer Förderbedarf, z.B. im Bereich der Sprache oder des Lernens, vermutet, leitet die zuständige Schule ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Förderschullehrkräfte ermitteln dabei in einem Gutachten, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, beschreiben den Förderschwerpunkt und den Förderbedarf in den verschiedenen schulischen Lernbereichen.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist außerdem eine schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt erforderlich (§ 18 Absatz 3 Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen (SoSchulORLP)). Sie dient der Feststellung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes des Kindes und soll aus medizinischer Sicht unter anderem Hinweise auf erforderliche Unterstützung im schulischen Alltag oder Besonderheiten beim Schülertransport geben.
Die Einladung zur Untersuchung erhalten die Eltern schriftlich vom Gesundheitsamt.
Verfügbare Formulare
Flyer-Schuleingangsuntersuchung 2024 | PDF-Dokument, 733 kBElternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung | PDF-Dokument, 890 kB