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Bauleitplanung

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2600
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Bauleitplanung und Umweltschutz
Referatsleiterin
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2650
Fax:  02681/81 2688
Mobil:  elena.schaefer@kreis-ak.de
Raum:  E 03

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Bauleitplanung und Umweltschutz
Sachbearbeiter
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/ 81 2658
Fax:  02681/ 812688
E-Mail:  christian.heidtmann@kreis-ak.de
Raum:  7

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beschreibung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden vorzubereiten und zu leiten. Damit ist die Bauleitplanung das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung tätig. Sie haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit  es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dabei ist das System der Bauleitpläne zweistufig angelegt:

  • Flächennutzungspläne als vorbereitende Bauleitpläne für das gesamte Gebiet einer (Verbands-)Gemeinde
    und
  • Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne für räumliche Teilbereiche einer Gemeinde.
Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Sie sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sowohl Flächennutzungs- als auch Bebauungspläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

rechtsgrundlagen

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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