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Asylbewerberleistungen

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Allgemeine Sozialverwaltung
Referatsleitung
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2411
Fax:  02681/81 2400
E-Mail:  michaela.heuser@kreis-ak.de
Raum:  136

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Soziales
Ausländer-/ Aussiedlerbeauftragter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2435
Fax:  02681-81 2400
E-Mail:  andre.linke@kreis-ak.de
Raum:  159

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Beschreibung

Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Der Landkreis Altenkirchen ist im Rahmen seiner Selbstverwaltungsaufgaben verpflichtet, Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, jüdische Emigranten und so weiter aufzunehmen und unterzubringen.

Landesinitiative Rückkehr 2005
Dem Landkreis Altenkirchen werden im Rahmen der "Landesinitiative Rückkehr 2005" Mittel des Landes Rheinland-Pfalz zur Rückbeförderung zur Verfügung gestellt. Damit wird ihm die Möglichkeit eröffnet, eigene Rückkehrmaßnahmen oder konkrete Einzelfalllösungen zu entwickeln und zu finanzieren.

Hierbei können beispielsweise die Mittel als Geld- oder Sachleistungen an den Betroffenen ausgezahlt, für Aufbauhilfen im Heimatland, für Transportkosten oder zur Beseitigung von Abschiebungshindernissen verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Es werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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