Asylbewerberleistungen
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Beschreibung
Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Der Landkreis Altenkirchen ist im Rahmen seiner Selbstverwaltungsaufgaben verpflichtet, Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, jüdische Emigranten und so weiter aufzunehmen und unterzubringen.
Der Landkreis Altenkirchen ist im Rahmen seiner Selbstverwaltungsaufgaben verpflichtet, Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, jüdische Emigranten und so weiter aufzunehmen und unterzubringen.
Landesinitiative Rückkehr 2005
Dem Landkreis Altenkirchen werden im Rahmen der "Landesinitiative Rückkehr 2005" Mittel des Landes Rheinland-Pfalz zur Rückbeförderung zur Verfügung gestellt. Damit wird ihm die Möglichkeit eröffnet, eigene Rückkehrmaßnahmen oder konkrete Einzelfalllösungen zu entwickeln und zu finanzieren.
Hierbei können beispielsweise die Mittel als Geld- oder Sachleistungen an den Betroffenen ausgezahlt, für Aufbauhilfen im Heimatland, für Transportkosten oder zur Beseitigung von Abschiebungshindernissen verwendet werden.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Es werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.