Agrarumweltprogramme
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beschreibung
Allgemeine Informationen zum Programm Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) (Stand 4/2016)
Viele Landwirte und Grundstücksbewirtschafter haben sich entschlossen, an den standortbezogenen, individuell ausgestalteten und vertraglich festgeschriebenen Agrarumweltmaßnahmen teilzunehmen. Sie unterliegen einem besonderen Antragsverfahren (unter anderem Verpflichtungszeitraum fünf Jahre)..
Landwirte (und sonstige Bodenbewirtschafter) erkennen die Notwendigkeit, die einzigartigen Flächen unserer Heimat schonend und nachhaltig zu bewirtschaften. Nicht alle Flächen im AK-Land können intensiv genutzt werden und würden unbewirtschaftet bleiben, wenn nicht über die Umweltprogramme ein Ausgleich für die mühevolle Bewirtschaftung erfolgen würde.
Seit 2015 gibt es die Mögllichkeit an dem Förderprogramm zur Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) teilzunehmen.
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück bietet unter den nachfolgenden Adressen weitere Informationen über die angebotenen Programmteile an.
Kompetenzzentrum ökologischer Landbau = www.oekolandbau.rlp.de , Tel. 0671/820-419 oder 0671/820-434
umweltschonender Ackerbau = www.pflanzenbau.rlp.de, Tel. 0671/820-452
Im Kreis Altenkirchen steht Frau Linda Bödger, Tel. 01716813859 für Fragen des Vertragsnaturschutzes zur Verfügung.
Bei der Kreisverwaltung Altenkirchen ist Herr Volker Birk 02681/81-2830 für die Umsetzung des Eullla-Programms verantwortlich.
rechtsgrundlagen
- der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABL. EU Nr. L 25 S. 8),
- der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. EU Nr. L 368 S. 15), undsoweiter.,
- und des Entwicklungsprogramms ,,Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“ (,,PAUL“)des Landes Rheinland-Pfalz nach Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005,
- der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten vom 25. März 2009 (8603 - 14_910), des Programms zur Förderung extensiver Erzeugungspraktiken im Agrarbereich aus Gründen des Umweltschutzes und des Landschaftserhaltes (Programm Agrar-Umwelt-Landschaft - PAULa -) sowie der PAULa-Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die jeweiligen Programmteile, in der jeweils geltenden Fassung.