09.12.2021
Kreisverwaltung: 3G-Regel für Besucher
Angesichts der Regelungen der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz informiert die Kreisverwaltung über die derzeit geltenden Zutrittsmöglichkeiten. Für Besucherinnen und Besucher gilt die 3G-Regel: Geimpfte und Genesene sind zugangsberechtigt. Wer nicht geimpft oder genesen ist oder einen Nachweis darüber nicht führen möchte, erhält einen Zugang mit aktueller Testung. In Einzelfällen werden Ausnahmen gemacht, beispielsweise in Fällen von Kindeswohlgefährdung. Die Kreisverwaltung bietet keine Testungen für Besucherinnen und Besucher an.