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25.10.2022

27 Einbürgerungsurkunden überreicht - Feierstunde im Kreishaus

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Der Erste Kreisbeigeordnete Tobias Gerhardus (hinten rechts) überreichte Einbürgerungsurkunden an 27 Neubürgerinnen und Neubürger. (Foto: Kreisverwaltung)

285 Menschen haben sich bislang in diesem Jahr im Kreis Altenkirchen einbürgern lassen. An 27 von ihnen überreichte der Erste Kreisbeigeordnete Tobias Gerhardus in einer Feierstunde im Kreishaus jetzt ihre Einbürgerungsurkunden.

Die Einbürgerung in einem festlichen Rahmen, so machte er deutlich, „ist für uns eine wichtige Veranstaltung im Jahreskalender des Landkreises, auch wenn wir in den letzten Jahren wegen der Pandemie zeitweise darauf verzichten mussten. Mit ihr setzen wir ein sichtbares Zeichen des Respekts für Ihre sicher nicht immer leichte Entscheidung, die angestammte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder zu ‚teilen‘ – und stattdessen oder zudem die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.“ Gerhardus beschrieb die staatsbürgerlichen Pflichten und Rechte sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten, sich gesellschaftlich einzubringen: „Dazu gehören die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte wie die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern  oder  die  freie Religionsausübung, aber auch Rechtsstaatlichkeit mit einer unabhängigen Justiz. Und Sie sind jetzt auch wahlberechtigt. Ich bitte Sie: Nutzen Sie grundsätzlich diese Chancen, und gehen Sie zu allen Wahlen oder machen Sie von der Briefwahl Gebrauch!“

Bevor sie einzeln ihre Einbürgerungsurkunden erhielten, legten die Neubürgerinnen und Neubürger feierlich das Bekenntnis ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte.

Die 285 Frauen und Männer, die bisher in diesem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, kommen ursprünglich aus Syrien (149), Iran (21), Afghanistan (17), der Türkei (13), Italien (12), dem Kosovo (10), Ukraine (7), Rumänien und Libyen (je 6), Irak (5), Thailand (4), Polen (3), Griechenland, Kamerun, Kanada, Peru, Pakistan, Philippinen (je 2) sowie Slowakei, Russische Föderation, Spanien, Serbien, Eritrea, Tunesien, Aserbaidschan, Vietnam, Indien, Ungarn, Kasachstan und China (je 1). Acht Personen waren staatenlos, bevor sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben.  



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