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03.02.2022

»Spaziergänge« gegen Corona-Maßnahmen: Keine neue Allgemeinverfügung des Kreises - Klare Regelung in Corona-Bekämpfungsverordnung

Nachdem die Altenkirchener Kreisverwaltung in den letzten Wochen mehrfach so genannte unangemeldete „Spaziergänge“, mit denen gegen die Corona-Maßnahmen und Impflicht protestiert wurde, per Allgemeinverfügung untersagt hatte, verzichtet man im Kreishaus zukünftig auf diesen Schritt. Der Grund: Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) für Rheinland-Pfalz, seit dem 31. Januar in Kraft, trifft hierzu eine klare Regelung. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz – unter anderem setzt dies eine Anmeldung voraus – sind demnach erlaubt. Dabei gelten das Abstandsgebot und die Maskenpflicht (30. CoBeLVO, §4, Absatz 3). Zuletzt hatten angemeldete „Spaziergänge“ in Altenkirchen, Betzdorf und Kirchen stattgefunden, zudem gab es unangemeldete Veranstaltungen in Flammersfeld und Wissen. In Abstimmung mit der Polizei werden laut Kreisverwaltung auch weiterhin Kontrollen stattfinden, Verstöße gegen Versammlungsgesetz oder Corona-Bekämpfungsverordnung werden geahndet.



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