Öffentliche Bekanntmachung: Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025
Entsprechend § 57 Landkreisordnung (LKO), § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO), in der jeweils geltenden Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Kreistag bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025, des Haushaltsplanes 2025 und seiner Anlagen wurden dem Kreistag zugeleitet. Bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag liegt dieser Entwurf in der Kreisverwaltung Altenkirchen (Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Raum 039) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, des Haushaltsplanes 2025 oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner bei der Kreisverwaltung Altenkirchen (Referat Finanzen, z. Hd. Herrn Alexander Bewer, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen) eingereicht werden.
Altenkirchen, den 18.11.2024
Dr. Peter Enders, Landrat