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Tierseuchenbekämpfung - Bovine Virus Diarrhoe (BVD) und Bovines Herpes Virus (BHV1)

Zuständige Behörde

Ansprechpartner

Veterinärwesen und Landwirtschaft
Abteilungsleiter, Amtstierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2810
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  harald.gruenau@kreis-ak.de
Raum:  350

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Tierschutz, Lebensmittelüberwachung
Tierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2820
Fax:  02681-81 2800
E-Mail:  manuel.boettger@kreis-ak.de
Raum:  339

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Landwirtschaft, Veterinärverwaltung
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2834
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  rainer.zeuner@kreis-ak.de
Raum:  349

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Landwirtschaft
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2830
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  volker.birk@kreis-ak.de
Raum:  352

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beschreibung

Wichtige Info
zur Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuchen BHV1 und BVD

Rheinland-PFalz hat ab 20.07.2016 den Artikel 10-Status der Richtlinie 64/432/EWG in Bezug auf BHV1.
Das Verbringen zwischen Bundesländern beziehungsweise Gebieten mit und ohne diesen Status unterliegt besonderen Bestimmungen!
Bitte beachten Sie das Merkblatt des Landesuntersuchungsamtes für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern!

Immer gilt :
NEUE TIERE IN DEN STALL NUR MIT AMTSTIERÄRZTLICHER BHV-1-BESCHEINIGUNG UND NACHWEIS EINES NEGATIVEN BVD-STATUS !!!

Bei der BHV1-Infektion, (auch bezeichnet als Bovine Herpes Virus Infektion Typ 1, Ansteckende Nasen- und Luftröhrenentzündung, IBR, Red Nose Disease) bleiben infizierte Tiere lebenslang Virusträger. Das bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) verursacht zwei unterschiedliche Krankheitsbilder.
Einmal die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), die mit Fieber, Nasen- und Augenausfluss, Appetitlosigkeit und Atemnot beziehungsweise Husten einhergeht.
Möglich ist auch eine genitale Form, die über Schwellungen und Rötungen mit Bläschenbildung, Harndrang und Schmerzen bis hin zum Verkalben trächtiger Kühe führen kann. Bullen scheiden das Virus mit dem Sperma aus.

Aufgrund von Handelsbeschränkungen innerhalb der EU für BHV1-positive Rinder wurde vor einigen Jahren beschlossen, die BHV1 Sanierung in Deutschland zu intensivieren. Deshalb werden seit 1997 Infektionen von Rindern mit BHV1 in Deutschland als anzeigepflichtige Tierseuche bekämpft (Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1).
Der Tierhalter ist verpflichtet, die Rinderbestände regelmäßig mittels Blut- oder Tankmilchproben untersuchen zu lassen. Der Bekämpfungserfolg hängt weiterhin primär von der konsequenten Verfolgung eines Sanierungskonzeptes und einer engen Verzahnung der Beteiligten vom Landwirt bis zum Amtsveterinär ab. Impfungen sind möglich, werden allerdings mit der Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz vom 31.03.2014 in Zukunft, ab dem 01.07.2015 in Rheinland-Pfalz, verboten. Reagenten sind bis zum 31.12.2015 aus den Rinderbeständen zu entfernen. Die Belegung von Reagenten ist bereits ab 01.07.2014 verboten, weder künstlich noch durch Natursprung.

Die Bovine Virus Diarrhoe (= BVD) ist weltweit verbreitet und wird derzeit in Deutschland als die verlustreichste Infektionskrankheit beim Rind angesehen. „Typische“ Symptome sind Durchfall, Fieber, Kümmern und Infektanfälligkeit. Eine Infektion bei trächtigen Rindern kann zu Verkalbungen oder zur Entstehung eines dauerhaft infizierten Kalbes führen. Diese Kälber werden als Dauerausscheider, Virämiker oder auch als PI-Tiere bezeichnet.
PI-Tiere (= persistent infiziert) sind lebenslange Dauerausscheider und in erster Linie für die Verbreitung der Infektion verantwortlich. Sie haben zudem ein hohes Risiko an der tödlich verlaufenden Mucosal Disease (= MD) zu erkranken.

Am 01.01.2011 ist die BVD-Verordnung in Kraft getreten. Damit wird der Handel von Tieren, die nicht über einen BVD-Unverdächtigkeitsstatus verfügen, erheblich eingeschränkt. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von PI-Tieren und deren Entfernung aus den Rinderbeständen.
In der Regel werden neugeborene Kälber mittels einer Stanzohrmarke auf BVD-Virus untersucht.

Weitere Informationen entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Merkblatt „BVD/MD“ des Landesuntersuchungsamtes Koblenz und dem Merkblatt „BHV1 und BVD/MD, Leukose und Brucellose“.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Merkblatt BHV 1 Stand 01/2018  | PDF-Dokument, 23 kB
Icon Formular Merkblatt BVD des Landesuntersuchungsamtes  | PDF-Dokument, 21 kB
Icon Formular Merkblatt zum Verbringen von Rindern  | PDF-Dokument, 210 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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