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08.05.2023

Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz: Der AK-Kreis ist dabei

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Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz: Der AK-Kreis ist dabei

Altenkirchen/Mainz. Knapp zwei Monate nach Startschuss sind bereits 100 Kreise, kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden dem Kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz beigetreten. Darauf weist das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hin: „Die große Nachfrage nach so kurzer Zeit übertrifft unsere Erwartungen. Der Kommunale Klimapakt trifft auf ein starkes Interesse in den Kommunen, denn hier werden ambitionierte Klimaschutzziele mit passgenauer Beratung verbunden. Das macht den KKP so besonders“, erklärt Klimaschutzministerin Katrin Eder. Im Doppelhaushalt 2023/24 wurden insgesamt zusätzliche circa 10 Millionen Euro für den Kommunalen Klimapakt eingeplant.

Zum ersten Block von 50 Kommunen, die  teilnehmen können und entsprechende Beratungsleistungen erhalten, gehört der Landkreis Altenkirchen. Ende Februar hatte der Kreisausschuss einstimmig beschlossen, sich am Kommunalen Klimapakt zu beteiligen, der im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen besteht: „Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt verstärken wir unser Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen uns zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug verspricht die Landesregierung Unterstützung mit konkreten Angeboten und Leistungen bei der Umsetzung von Maßnahmen. Dies beinhaltet eine kürzlich begonnene Beratung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen", erläutert Landrat Dr. Peter Enders.

Die Kommunen mussten mit ihrem Beitritt fünf Maßnahmen aus dem Bereich Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen benennen, die sie nach dem Beitritt zum KKP in Angriff nehmen wollen. Für das AK-Land heißt das konkret: 1. Die Klimaschutzziele werden unter Berücksichtigung der Landesziele angepasst. 2. Es wird ein kreisweites Radwegekonzept erstellt. 3. Für die Sanierung und den Neubau kommunaler Liegenschaften werden energetische Leitlinien erarbeitet. 4. Die Personalausstattung des Kreises im Bereich Klimaschutz wird auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft. 5. Stichwort Klimawandelfolgen: Hier sind Maßnahmen zur Hitzeminderung an Schulen geplant, beispielsweise durch Sonnensegel oder Verschattung durch Bepflanzungen.                



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