Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
Headbild Aktuelles

Volltextsuche

Inhalt

           



17.12.2013

Freier Weg für Fische im Wisserbach

Eine der wesentlichen Forderungen der im Jahr 2000 verabschiedeten EG-Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer, um einen europäischen Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau zu erzielen. Aus diesem Grund lies die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen im Spätherbst 2013 zwei Stützschwellen im Wisserbach, die heute keine wasserwirtschaftliche Funktion mehr erfüllen, entfernen. Dabei kam der besonders gewässerschonende Schreitbagger einer Fachfirma für Gewässerbau zum Einsatz. Mit dem Abschluss dieser Maßnahme konnte die lineare Durchgängigkeit des Wisserbaches zwischen der Landesgrenze und der Mündung in die Sieg realisiert werden. Als Unterhaltungspflichtiger der Gewässer zweiter Ordnung arbeitet die Kreisverwaltung Altenkirchen derzeit insbesondere an der Sicherstellung der „linearen Durchgängigkeit“ der Fließgewässer und der (Wieder-) Herstellung natürlicher Gewässerstrukturen. Ein Gewässer gilt als ökologisch durchgängig, wenn aquatische Lebewesen jeder Art, also Fische und Kleinstlebewesen, an jeder Stelle und zu jeder Zeit ungehindert stromaufwärts und -abwärts passieren können. Aus diesem Grund sind „Wanderhindernisse“ grundsätzlich passierbar zu machen oder komplett zu entfernen.

Neben den offensichtlich ins Auge fallenden größeren Wehranlagen, können auch so genannte kleinere Sohlenbauwerke für nicht schwimmstarke Fische und aquatisch gebundene Lebewesen unüberwindbare Hindernisse darstellen. Viele bauliche Veränderungen, die dazu dienen, die Durchgängigkeit von Gewässern wieder herzustellen, bedürfen einer wasserrechtlichen Zulassung und daher eines erheblichen Aufwandes bei der Planung und der Ausführung. Sofern keine wesentliche Veränderung des Gewässerabschnittes vorgenommen wird, können die erforderlichen Rückbaumaßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden. Für das Jahr 2014 plant die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen unter anderem den Umbau mehrerer Wehranlagen am Daadenbach.

 

 

 



Großes Bild anzeigen
Sohlbauwerke

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren