Müssen die Eltern den Kindergarten beziehungsweise die Schule über die Besiedlung ihres Kindes mit MRSA informieren?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht (siehe IfSG) der Eltern den Kindergarten beziehungsweise die Schule über die MRSA-Besiedlung ihres Kindes zu informieren. Wenn dies seitens der Eltern zur Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnis trotzdem geschieht, ist die vertrauliche Behandlung dieser Mitteilung seitens der Schulleitung selbstverständlich.