Muss ich als Schulleitung ein mit MRSA-besiedeltes Kind in meiner Einrichtung aufnehmen?
Die Schulleitung darf die Aufnahme eines mit MRSA-besiedelten Kindes nicht ablehnen (siehe zum Beispiel Erlass des hessischen Kultusministeriums vom 18.6.2014). Auch sind die Eltern nicht verpflichtet, die Besiedlung ihres Kindes mit MRSA der Schulleitung mitzuteilen. Falls die Eltern die Information an die Schulleitung weitergeben oder diese durch andere Quellen diese Information erhalten, ist diese natürlich streng vertraulich zu behandeln. Um die Unsicherheiten im Umgang mit MRSA zu beheben, sollte die Schulleitung sich bei den Experten der Gesundheitsämter informieren.