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25.04.2024

Taymour Youssef Huseein Elalfy

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Taymour Youseff Huseein Elalfy nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung

Der Gebührenbescheid (Aktenzeichen: AK-YI 313) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 3 – vom 17.04.2024 für Herrn Taymour Youssef Hussein Elalfy, früher wohnhaft: Ahornweg 14, 57577 Hamm/Sieg, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 3, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Zulassungsbehörde, Rathausstraße 12, 57610 Altenkirchen, Zimmer 7 bereit.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 25.04.2024

Im Auftrag

gez. Melanie Fuchs

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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