Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
Headbild Aktuelles

Volltextsuche

Inhalt

           



15.09.2016

Jugendamt Altenkirchen warnt vor neuen psychoaktiven Substanzen Legal Highs sind hochgradig gefährlich

In jüngster Zeit haben mehrere Behörden, darunter auch das Jugendamt Altenkirchen, festgestellt, dass es im Kreisgebiet bei jugendlichen Konsumenten von „neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS) verstärkt zu erheblichen gesundheitlichen Krisen, bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen, gekommen ist.

Das Jugendamt war ungewöhnlich häufig in den letzten Monaten gefordert, in Krisensituationen, ausgelöst durch den Gebrauch von Legal Highs, einzugreifen, beispielsweise durch die Inobhutnahmen von Jugendlichen.

Das Jugendamt Altenkirchen bittet diesbezüglich Eltern, Fachkräfte und Ehrenamtliche der Jugendarbeit sowie Lehrkräfte und andere Menschen, die Kontakte zu Jugendlichen haben, um verstärkte Aufmerksamkeit und Sensibilität für die Problematik.

Als „Legal Highs“, auch „neue psychoaktive Substanzen“ (NPS) genannt, werden eine Vielzahl synthetisch hergestellter psychoaktiver Substanzen bezeichnet, manchmal aber auch pflanzliche Drogen.

Bei diesen Substanzen wird mitunter auch von Designerdrogen gesprochen.

Die meisten dieser so bezeichneten Substanzen sind Nebenprodukte der pharmakologischen Forschung, die teilweise bereits Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals synthetisiert wurden. Für den Drogenmarkt wurden sie erst durch die wachsende Bedeutung des globalen Internet-Handels interessant. Das Internet ist auch der häufigste Verbreitungsweg dieser Art von Drogen.

Die Legal Highs lassen sich in drei Kategorien zuordnen.

Sogenannte Kräuter-/Räuchermischungen:
Räuchermischungen werden meist in bunten Ein- bis Drei-Gramm-Tütchen mit Fantasienamen wie Spice Gold oder Jamaican Gold Extreme verkauft. Sie enthalten synthetische Cannabinoide, die mit nicht psychoaktiv wirksamen Pflanzenteilen vermischt sind. Diese dienen als Trägerstoffe.

Sogenannte Badesalze und Partypillen:
Diese Substanzen werden in bunten Verpackungen meistens als Badesalze, Partypillen, Pflanzendünger usw. angeboten. Sie tragen Fantasienamen wie z.B. Charge+, Captain Pirate oder No Limit.Als Wirkstoffe enthalten sie Stimulanzien, Entaktogene oder Halluzinogene. Sie sind meistens in Pulverform, seltener als Pillen oder Kapseln zu haben.Über die enthaltene psychoaktive Substanz wird meist nichts auf der Verpackung angegeben. Auf der Verpackung steht stattdessen beispielsweise: „Nicht für den menschlichen Konsum bestimmt.“

Inhaltsstoffe und Dosierung in ein und demselben Produkt können stark abweichen. 

Sogenannte Research Chemicals:
Research Chemicals sind synthetische Reinsubstanzen aus unterschiedlichen Stoffgruppen: Stimulanzien, Entaktogene, Halluzinogene, Cannabinoide, Opioide und Benzodiazepine.Diese Reinsubstanzen werden als Forschungschemikalien deklariert. Der Inhaltsstoff wird auf der Verpackung angegeben. Fälle von Falschdeklaration sind nicht selten.

Der Konsum solcher Substanzen ist mit vielen Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Dazu gehören beispielsweise Herzrasen, Übelkeit, Panikattacken und Halluzinationen. Es kann zu Orientierungsverlust, Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen kommen. Aggressives Verhalten, Krampfanfälle, Bluthochdruck und heftiges Erbrechen werden als typische Nebenwirkungen beschrieben. Auch dauerhafte Organschäden sind möglich sowie das Versagen der Vitalfunktionen. Selbst Todesfälle werden in Verbindung mit diesen Drogen gebracht.

Die allgemeinen Risiken des Konsums liegen darin begründet, dass weder die realen Inhaltsstoffe noch die Dosierung auf den Verpackungen angegeben sind und selbst das gleiche Produkt von Packung zu Packung verschiedene Mengen und Arten von „NPS“ enthalten kann. So können die Konsumierenden nie sicher sein, welchen Wirkstoff in welcher Konzentration sie gerade zu sich nehmen. Somit ist die Gefahr von Überdosierungen oder unvermuteten Nebenwirkungen groß.

Gerade jugendliche Konsumenten werden durch das aktuell fehlende Verbot von neuen psychoaktiven Substanzen durch eine vermeintliche Harmlosigkeit getäuscht. Der Drogenhandel macht sich dabei eine derzeitige Regelungs- und Strafbarkeitslücke im Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu nutze. Bedingt durch die tatsächliche Gefährlichkeit dieser hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für die Zukunft ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit „NPS“ und eine Strafbewehrung der Weitergabe von „NPS“ vorsieht.

Das Jugendamt Altenkirchen rät aus den dargelegten Gründen dringend vom Konsum von Legal Highs ab!

Die Internetplattform www.legal-high-inhaltsstoffe.de bietet weitergehende seriöse Informationen für Konsumierende, Eltern und Fachkräfte.

Vertrauliche Beratung und Informationen geben auch die beiden Suchtberatungsstellen in Betzdorf und Altenkirchen von Caritas und Diakonie sowie das Jugendamt Altenkirchen, Tel.: 02681/812543.



Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren