Fischerprüfung
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Kreisordnungsbehörde
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81 2357
Fax: 02681/81 2390
E-Mail: daniel.bitzhoefer@kreis-ak.de
Raum: 043
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Beschreibung
Sie möchten an einem deutschen Gewässer einen Fischereischein lösen und angeln gehen? Dafür müssen Sie die Fischerprüfung ablegen.
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich zweimal im Jahr eine Fischerprüfung durch die unteren Fischereibehörden durchgeführt. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekannt gegeben. Prüfungen finden jeweils Anfang Juni und Anfang Dezember statt.
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise -verbände durchgeführt.
Die vorläufige Zulassung zur Fischerprüfung ist vorher schriftlich zu beantragen.
Die endgültige Zulassung zur Prüfung erfolgt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.
Für Schwerbehinderte kann ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Jugendlichen ab dem siebten Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Weitere Auskünfte hierzu erhalten sie vom zuständigen Sachbearbeiter.
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich zweimal im Jahr eine Fischerprüfung durch die unteren Fischereibehörden durchgeführt. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekannt gegeben. Prüfungen finden jeweils Anfang Juni und Anfang Dezember statt.
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise -verbände durchgeführt.
Die vorläufige Zulassung zur Fischerprüfung ist vorher schriftlich zu beantragen.
Die endgültige Zulassung zur Prüfung erfolgt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
- den Nachweis über eine mindestens 35-stündige Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nachgewiesen hat,
- die Prüfungsgebühr rechtzeitig vor Prüfungsbeginn gezahlt hat,
- das dreizehnte Lebensjahr am Tag der Prüfung vollendet hat.
- Allgemeine Fischkunde,
- Spezielle Fischkunde,
- Gewässerkunde,
- Gesetzeskunde Tier- und Naturschutz sowie
- Gerätekunde,
Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.
Für Schwerbehinderte kann ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Jugendlichen ab dem siebten Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Weitere Auskünfte hierzu erhalten sie vom zuständigen Sachbearbeiter.
Weitere Informationen rund um das Fischereiwesen in Deutschland und in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz (LFischG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeins
- Personalausweis
- Vollmacht, sofern die Anmeldung für einen Dritten erfolgt
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 29 Euro.