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Meldepflichtige Krankheiten

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Hamm, Kirchen,
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2734
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  susanne.buchen@kreis-ak.de
Raum:  9

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
zuständig für VG Altenkirchen-Flammersfeld, Hausinstallationen, Badegewässer
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2739
Fax:  02681-81 2700
E-Mail:  henry.likeit@kreis-ak.de
Raum:  10

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2728
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  katrin.nagelsdiek@kreis-ak.de
Raum:  009

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2731
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  thomas.heinz@kreis-ak.de
Raum:  008

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Beschreibung

Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen und bieten kostenlose Beratung an.

Die Adresse des Robert-Koch-Institutes für die Meldung nach § 9 Infektionsschutzgesetz lautet:

Nordufer 20
13353 Berlin
Telefon:  030/ 18754-0
Fax:  030/ 18754-2328
Internet:  www.rki.de

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Meldepflicht für Borreliose in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz führte am 30. Juni 2011 als erstes der westdeutschen Länder eine Meldepflicht für Borreliose ein. Damit soll die bislang unzureichende Datenlage zur Borreliose verbessert werden, um gezielt Präventions- und Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung ergreifen zu können.

In Deutschland ist die Lyme-Borreliose die am häufigsten durch Zecken übertragene Erkrankung mit häufig großem Leid für die Betroffenen und entsprechenden Kosten für das Gesundheitssystem. Experten gehen von einer zunehmenden Bedeutung der Krankheit aus. Gleichzeitig ist nach wie vor zuwenig über die Ausbreitung der Krankheit bekannt.

Nur aus den neuen Bundesländern, in denen die Borreliose seit jeher eine meldepflichtige Erkrankung ist, liegen Zahlen vor, die auf einen Anstieg der Neuerkrankungen schließen lassen. Eine wirklich belastbare Einschätzung der Situation hierzulande ist derzeit nicht möglich, da deutschlandweit erhobene Daten fehlen. Legt man die aus den neuen Ländern gemeldeten Krankheitszahlen zugrunde, sind für Rheinland-Pfalz jährlich etwa 1400 bis 1500 Meldungen zu erwarten, wobei andere Schätzungen von weitaus höheren Zahlen ausgehen.

Die in Rheinland-Pfalz tätigen Ärztinnen und Ärzte sind zur Meldung an das für sie zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Die Daten werden zur landesinternen Auswertung an die zentrale Meldestelle beim Landesuntersuchungsamt übermittelt und von dort an das Robert-Koch-Institut weiter geleitet.

Bis heute gibt es keine Impfung gegen Borreliose, Aufklärung und persönlicher Schutz durch entsprechende Kleidung und die Einhaltung empfohlener Verhaltensmaßnahmen während und nach Aufenthalten in der Natur sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen.

Rechtsgrundlagen

Verfügbare Formulare

Icon Formular Meldebogen Borreliose  | PDF-Dokument, 456 kB
Icon Formular Arztmeldeformular  | PDF-Dokument, 69 kB
Icon Formular Zeckenbroschüre (Stand März 2012)  | PDF-Dokument, 1.1 MB
Icon Formular Arztmeldeformular Influenza  | PDF-Dokument, 47 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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