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Kfz-Zulassung - Feinstaubplakette

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen

beschreibung

Am 1. März 2007 trat eine Verordnung in Kraft, die bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesene Zonen verbietet. Hintergrund ist die zunehmende Feinstaubbelastung in den Städten. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs kann man eine so genannte Feinstaubplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die auf Grund der Antriebsart (Otto- oder Diesel-Motor) und der Schadstoffmenge auf Antrag entsprechend zugeteilt wird. Wenn das Fahrzeug mit dieser Plakette gekennzeichnet ist, darf man in die gekennzeichneten Zonen einfahren.

Die Zuordnung der Feinstaubplaketten erfolgt über die Emmissionsschlüsselnummern, die in den alten Fahrzeugscheinen unter der Nummer 1, letzte beiden Ziffern zu finden ist. Im neuen Zulassungsdokument Teil 1 sind es die letzten beiden Ziffern unter 14.1.

Je nach Fahrzeug- und Antriebsart (Pkw/Lkw; Otto/Diesel) ist die Zuteilung der Feinstaubplakette über die im Beispiel beschriebenen Schlüsselnummern klassifizierbar. Die zugeteilte Feinstaubplakette ist an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen.

Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz-Zulassungsbehörden, die Technischen Überwachungsvereine und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten.

Für nähere Informationen steht Ihnen Ihre Zulassungsbehörde gerne zur Verfügung.

notwendige unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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