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Frei verkäufliche Arzneimittel

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Schulzahnärztlicher Dienst, Freiverkäufliche Arzneimittel
Sachbearbeiterin
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2715
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  isolde.fischer@kreis-ak.de
Raum:  111

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Beschreibung

Kontrolle der Betriebe, die frei verkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen
Frei verkäufliche Arzneimittel sind so genannte traditionelle Arzneimittel/Vorbeugemittel (zum Beispiel Melissengeist, Husten- und Brusttee, Hühneraugenpflaster).

Nach dem Arzneimittelgesetz unterliegen Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel herstellen, prüfen, lagern oder in den Verkehr bringen, der Überwachung.

Im Bereich der frei verkäuflichen Arzneimittel sind dies zum Beispiel:

  • Verbrauchermärkte,
  • Drogeriemärkte,
  • Reformhäuser.
Die Überwachung erfolgt durch regelmäßige, unangekündigte Inspektionen sowie gegebenenfalls durch Probeentnahmen.

Dabei wird insbesondere inspiziert:

  • die Anwesenheit einer sachkundigen Person während der gesamten Ladenöffnungszeit,
  • die Kennzeichnung der Fertigarzneimittel,
  • die Verfalldaten.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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