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Badegewässer

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Hamm, Kirchen,
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2734
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  susanne.buchen@kreis-ak.de
Raum:  9

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
zuständig für VG Altenkirchen-Flammersfeld, Hausinstallationen, Badegewässer
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2739
Fax:  02681-81 2700
E-Mail:  henry.likeit@kreis-ak.de
Raum:  10

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2728
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  katrin.nagelsdiek@kreis-ak.de
Raum:  009

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2731
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  thomas.heinz@kreis-ak.de
Raum:  008

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Beschreibung

Badewasserhygiene
Hierzu zählt vor allen Dingen die Überwachung und Kontrolle der Frei- und Hallenbäder, Bäder in Gewerbebetrieben (zum Beispiel Hotels) bis hin zu Therapiebecken (beispielsweise in Krankenhäusern).
Während der Badesaison Juni bis September werden bei schönem Wetter die Freibäder im vierzehntägigen Rhythmus durch das Gesundheitsamt untersucht. Dabei werden der Gehalt an freiem Chlor, an gebundenem Chlor, der pH-Wert und die Temperatur des Badewassers direkt vor Ort gemessen. Aus jedem Becken wird eine Wasserprobe entnommen, um die Mikrobiologie durch das Landesuntersuchungsamt, Institut für Hygiene und Infektionsprävention in Koblenz bestimmen zu lassen. Dabei wird festgestellt, ob die in der DIN 19646 festgesetzten Grenzwerte eingehalten werden.
Hallenbäder und Bäder in Gewerbebetrieben werden monatlich durch ein Untersuchungsinstitut untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden durch das Gesundheitsamt ausgewertet. Häufig sind aufgrund der Befunde Beratungen des Betriebspersonals beziehungsweise des Betreibers bezüglich der Anlagenbetreibung, insbesondere der Chlorierung und der Filtration, notwendig.
Weitere Aufgaben im Bereich der Badewasserhygiene liegen in der Überprüfung und Kontrolle der technischen und baulichen Anlagen sowie in der Beratung von Planern im Vorfeld bei Neubauten und Sanierungsvorhaben.

EG-Badeseen und Flüsse
Die EG-Badegewässer im Kreis Altenkirchen (Schinderweiher, Niederschelder Hütte und Thalhauser Mühle, Hamm) werden in der Badesaison in vierzehntägigen bis vierwöchigen Abständen makrobiologisch überwacht. Durch das Gesundheitsamt erfolgt die Entnahme von Proben sowie das Messen des pH-Wertes und der Temperatur des Wassers.
Weitere Kriterien sind die Beurteilung von Wasserfärbung, Wassertrübung, Algenwachstum, Schaumbildung, sichtbare Ölrückstände, phenolischer Geruch.
Bei Überschreitung der I-Werte (zwingende Werte), die in der Badegewässerqualitätsverordnung festgelegt sind, wird aus seuchenhygienischen Gründen ein Badeverbot veranlasst.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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