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Adoptionsvermittlung

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Trennungs- und Scheidungsberatung und Pflegekinder- und Adoptionswesen
Sachgebietsleiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2550
Fax:  02681/81 2500
E-Mail:  tanja.au@kreis-ak.de
Raum:  241

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Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2552
Fax:  02681/81 2500
E-Mail:  anja.becker@kreis-ak.de
Raum:  240

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Pflegekinderdienst
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2506
Fax:  02681-81 2500
E-Mail:  nadine.runge@kreis-ak.de
Raum:  241

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beschreibung

Die Adoptionsvermittlungsstelle
Der Leitgedanke der Adoption ist das "Wohl des Kindes".

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen. Das Ziel der Adoptionsvermittlung ist die Eröffnung einer gesicherten Lebensperspektive in Adoptivfamilien für Kinder, deren Eltern sich dauerhaft nicht in der Lage fühlen, für sie zu sorgen.

Die Aufgaben der Adoptionsvermittlung
Unsere Aufgaben erstrecken sich über die Beratung von Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, die Vorbereitung und Beratung von Menschen, die ein Kind adoptieren möchten, die Beratung und Begleitung der Adoptionspflegezeit, die nachgehende Adoptionshilfe nach abgeschlossener Adoption, bis hin zur Beratung und Abgabe von Stellungnahmen bei Stiefkind- und Verwandtenadoptionen.

Darüber hinaus organisieren und veranstalten wir Seminartage für Adoptiv- und Pflegeeltern mit dem Ziel, ein Forum für die vielfältigen und -schichtigen Probleme mit und von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, zu schaffen.

Die Beratung von Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten
Die Eltern, die darüber nachdenken ihr Kind zur Adoption freizugeben, werden von der Vermittlungsstelle ausführlich über die Bedeutung ihrer zu treffenden Entscheidung und den Verlauf des Adoptionsverfahrens beraten. Die leiblichen Eltern werden bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und begleitet, jedoch vor allem nicht unter Druck gesetzt. Wir legen Wert darauf, ihnen alternative Angebote zur Adoptionsfreigabe zu verdeutlichen.

Sofern sich die leiblichen Eltern für eine Adoptionsfreigabe entscheiden, können sie sich jederzeit an uns wenden, um weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. Manchmal vereinbaren wir mit ihnen, dass sie sich regelmäßig bei uns nach dem Wohlergehen des Kindes erkundigen und ein aktuelles Foto ihres Kindes erhalten können.
 
Die Vorbereitung und Beratung von Menschen, die ein Kind adoptieren möchten
Zunächst werden alle Interessenten zu einem gemeinsamen Informationsabend eingeladen, bei dem allgemeine Grundlagen der Adoption besprochen werden. Wir nehmen erste Fragen der Teilnehmenden auf und beantworten diese. An der Informationsveranstaltung nehmen maximal sechs bis acht Bewerberpaare teil.

Im weiteren Verlauf der Vorbereitung werden interessierte Ehepaare zu einen Adoptionsbewerberseminar, das an einem Wochenende (ohne Übernachtung) von Freitag (circa 16.30 Uhr) bis Sonntag (circa. 14.30 Uhr) im Landkreis Altenkirchen stattfindet, eingeladen. In der Gruppe werden die Adoptionsthemen mit anderen Ehepaaren, in einer Seminareinheit auch unter Beteiligung von Adoptiveltern, die ein Kind vor Jahren angenommen haben, gemeinsam besprochen. Nach dem Adoptionsbewerberseminar mündet die Vorbereitung in ein abschließendes persönliches Beratungsgespräch mit dem Adoptionsbewerberehepaar bei einem Hausbesuch. Grundlage dieses Gespräches ist der Bewerberbogen mit Fragen über die Motivation und Einstellungen der Bewerber zur Aufnahme eines Kindes. Während der Beratung soll den Bewerbern bewusst werden, dass Adoptivfamilien in einer " psychologischen Sondersituation" leben und das die Herkunftsfamilie des Kindes immer von Bedeutung bleiben wird. Die Adoptivbewerber sollen ein Verständnis dafür entwickeln können, wie wichtig die Aufklärung des Kindes über seine Herkunft ist.

Zum Abschluss des Bewerberverfahrens wird über die generelle Eignung der Bewerber zur Aufnahme eines Kindes entschieden und mit den Bewerbern erarbeitet, welche Kriterien bei der Vermittlung zu berücksichtigen sind (Alter, Gesundheitszustand et cetera).

Die häufige Frage, wann beziehungsweise ob es überhaupt zur Vermittlung eines Kindes kommt, können auch wir leider nicht beantworten. Die Anzahl der in unserem Kreisgebiet zur Adoption zu vermittelnden Kinder tendiert seit geraumer Zeit gegen Null und entspricht im Vergleich zu anderen Regionen der Entwicklung sinkender Vermittlungszahlen im gesamten Bundesgebiet.

Auch werden wir oft nach formalen Voraussetzungen, die die Bewerber erfüllen sollten, gefragt. In Anlehnung an die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter weisen wir die Bewerber auf folgende Kriterien hin:

  • Der Altersabstand zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind sollte nicht mehr als vierzig Jahre betragen
  • Die wirtschaftliche Situation der Bewerber sollte gesichert sein und die Wohnverhältnisse sollten dem Kind gute Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
  • Ein Elternteil sollte möglichst - zumindest in der Eingewöhnungsphase des Kindes - nicht berufstätig sein und viel Zeit für das Kind haben.
  • Die Adoptionsbewerber sollten körperlich und psychisch gesund sein, um die Erziehung und Versorgung des Kindes gewährleisten zu können.
  • Die Adoptionsbewerber sollten keine Eintragungen in ihrem polizeilichen Führungszeugnis aufweisen.

Die Beratung und Begleitung während der Adoptionspflegezeit
Wenn ein Kind in eine Adoptivfamilie vermittelt wurde, beginnt die Adoptionspflegezeit, die in der Regel mindestens ein Jahr dauert. In dieser Zeit beobachten wir, wie sich das Kind in die Familie einlebt.

Die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ist dabei Voraussetzung für die nachfolgende Adoption.

Die Adoptionspflegezeit endet mit einer gutachtlichen Stellungnahme der Adoptionsvermittlungsstelle an das Vormundschaftsgericht und dient dem Vormundschaftsrichter als wichtiger Bestandteil für die Entscheidung über die Adoption.
 
Nachgehende Adoptionshilfe nach abgeschlossener Adoption
Nach erfolgter Adoption bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle weiterhin Ansprechpartner für alle Beteiligten.

Es kommt beispielsweise häufig vor, dass sich Adoptierte im Erwachsenenalter an die Vermittlungsstelle wenden, um Unterstützung bei der Suche nach ihren leiblichen Eltern zu erhalten.

Beratung und Stellungnahmen bei Stiefkind- und Verwandtenadoptionen
Eine immer größere Aufgabe stellen die Stiefkindadoptionen für uns dar. Auch hier steht das "Wohl des Kindes" im Vordergrund.

Die Adoptionsvermittlungsstelle wird vom Vormundschaftsgericht um Stellungnahme gebeten. Um sich einen Eindruck der familiären Situation des Kindes zu verschaffen, wird, neben einem Gespräch in der Dienststelle, ein Hausbesuch durchgeführt.

Die Beratung der "Eltern" bei einer Stiefkindadoption beinhaltet besonders die meist sensiblen Themen wie Aufklärung und Identitätsentwicklung des Kindes und Offenheit gegenüber dem getrenntlebenden leiblichen Elternteil.

Fortbildungen für Adoptiveltern
Im Kreis Altenkirchen gibt es Fortbildungsangebote die ebenfalls dazu dienen Erfahrungen auszutauschen.

Die Gruppenabende werden von zwei Mitarbeitern unserer Adoptionsvermittlungsstelle vorbereitet und geleitet.

Auf den Interentseiten des Landesamtes für Jugend und Soziales finden Sie die wichtigsten Gesetze sowie ein PDF-Dokument zum Thema "Adoption eines Kindes".

rechtsgrundlagen

Insbesondere bei Auslandsadoptionen können noch andere rechtliche Grundlagen von Bedeutung sein (Ausländerrecht, Recht des beteiligten Staates et cetera).

notwendige unterlagen

Für die Überprüfung der Eignung zur Aufnahme eines Kindes werden viele unterschiedliche Dokumente benötigt. Im Rahmen des Bewerberverfahrens werden eine entsprechende Auiflistung sowie Fragebögen und Vordrucke ausgehändigt.

gebühren

Im Rahmen des Bewerberverfahrens entstehen Kosten für ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie für ärztliche Atteste. Im Rahmen der Bewerberschulung sind die auf die Teilnehmer umgelegte Raummiete sowie die Kosten der Mahlzeiten zu entrichten.
 
Wenn die Bewerber im Rahmen einer beabsichtigten Auslandsadoption einen Sozialbericht erstellt haben wollen, müssen wir Gebühren zur Durchführung einer Eignungsprüfung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Adoptionsvermittlungsgesetz gemäß § 5 Ziffer 2 Adoptionsvermittlungsstellenanerkennung- und Kostenverordnung (AdVermiStAnKoV) in Höhe von 1 200 Euro erheben.

Prinzipiell fallen im Kontext von Adoptionen auch immer Notar- und Gerichtskosten an.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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