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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2600
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Kreisstraßen, Bauverwaltung
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2912
Fax:  02681/81 2200
E-Mail:  ralf.lichtenthaeler@kreis-ak.de
Raum:  016

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Beschreibung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (auch Teilungserklärung genannt) betrifft ein Grundstück und ist erforderlich
  1. für die Bildung von Sondereigentum an Wohnungen (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) - zum Beispiel Läden, Büros, Garagen,
  2. für die Bestellung eines Dauerwohnrechts (Recht zur Nutzung einer Wohnung) oder eines Dauernutzungsrechts (Recht zur Nutzung nicht zu Wohnzwecken dienender Räume).
Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind. Sie bezieht sich immer auf Aufteilungspläne, die die bestehenden oder zu errichtenden Gebäude des betroffenen Grundstücks aufzeigen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Grundlage für die notarielle Urkunde zur Begründung von Wohnungseigentum, Teileigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht. Zur rechtswirksamen Begründung dieser Rechtsformen bedarf es der Eintragung im Grundbuch.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:5000 oder 1:1000 mit Einzeichnung aller Gebäude, neuesten Datums
  • Aufteilungspläne im Maßstab 1:100 (alle Grundrisse des Gebäudes beziehungsweise der einzelnen Gebäude) Ansichten (slle vier Seiten der Gebäude) und Schnitte

    Die Aufteilungspläne müssen Angaben über den Maßstab, mindestens die Gebäudeaußenmaße und in den Grundrissen die Etagenbezeichnung enthalten.
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung (in m2)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehördern und über die Vergütung der Leistungen für Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Die Höhe der Gebühr ist einzelfallabhängig.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung  | PDF-Dokument, 275 kB
Icon Formular Hinweisblatt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohungseigentumsgesetz  | PDF-Dokument, 42 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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