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21.06.2017

Bekanntmachung der Kreisverwaltung des Landkreises Altenkirchen über die Vergabe der Anstellungsträgerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemäß § 5 des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG)

Im Landkreis Altenkirchen sind 5 Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen Pflegeberater/innen der Pflegekassen und die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig sind.

Aufgabe der vom Land geförderten Fachkräfte der Beratung und Koordinierung ist es unter anderem, die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zu vermitteln, das Hilfeangebot zu koordinieren, bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen und einzubeziehen sowie Netzwerke zu initiieren. Sie nehmen ihre Aufgaben trägerunabhängig und trägerübergreifend wahr.

Über die Trägerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung (§ 5 LPflegeASG)in den Pflegestützpunkten im Landkreis Altenkirchen, ist zum 01.01.2018 neu zu entscheiden.

Der Landkreis Altenkirchen umfasst folgende Beratungsbereiche (Verbandsgemeinden):

  • · Kirchen
  • · Betzdorf - Gebhardshain
  • · Wissen und Hamm
  • · Daaden - Herdorf
  • · Altenkirchen und Flammersfeld

Das Auswahlverfahren richtet sich nach den Vorgaben des LPflegeASG sowie der Landesverordnung zur Durchführung des LPflegeASG (LPflegeASGDVO).

Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können sein:

Einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft sowie Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört.

Interessierte Anstellungsträger können beim für die Entscheidung über die Trägerschaft zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97 – 101, 55118 Mainz, die Antragsunterlagen anfordern und innerhalb von zwölf Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung einen Antrag auf Trägerschaft und Förderung einer Fachkraft der Beratung und Koordinierung stellen.

Nähere Informationen finden Sie im LPflegeASG sowie der Durchführungsverordnung hierzu, die Sie über nachfolgende Links  einsehen, ausdrucken oder downloaden können.
LPflegeASG
LPflegeASGDVO